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Hintergrund

Backlinks und Google-Richtlinien im Überblick

4 Min. Lesezeit

Backlinks und Google-Richtlinien im Überblick

Was Google zu gekauften Links sagt, wie Kennzeichnungen wie sponsored und nofollow wirken und welche Folgen ein Verstoß haben kann. Eine sachliche Einordnung für Auftraggeber.

Backlinks gehören zu den bekanntesten Themen der Suchmaschinenoptimierung und zugleich zu den am meisten missverstandenen. Wer Links kauft, bewegt sich in einem Bereich, den Google in seinen Richtlinien ausdrücklich regelt. Dieser Beitrag ordnet sachlich ein, was bekannt ist, was unklar bleibt und was das für Auftraggeber bedeutet.

Was Google zu Linkschemata sagt

Google beschreibt in seinen Spam-Richtlinien Verhaltensweisen, die als Linkspam gelten. Dazu zählt unter anderem, Links zu kaufen oder zu verkaufen, die Ranking-Signale weitergeben sollen. Auch der Tausch von Waren oder Dienstleistungen gegen Links sowie übermäßiger Linktausch werden genannt. Gemeint sind Maßnahmen, die in erster Linie darauf zielen, Suchergebnisse zu beeinflussen, und nicht darauf, Lesern einen nützlichen Hinweis zu geben.

Das bedeutet nicht, dass jede Verlinkung zwischen Websites problematisch wäre. Redaktionelle Verweise, die ein Autor aus eigener Überzeugung setzt, sind unproblematisch. Heikel wird es, wenn Geld oder eine Gegenleistung im Spiel ist und der Link ohne Kennzeichnung Ranking-Signale weitergeben soll.

In der Praxis ist die Grenze nicht immer klar. Google nennt Beispiele, aber keine vollständige Liste, und bewertet am Ende das Gesamtbild einer Website. Ein einzelner Link wird selten isoliert betrachtet. Auffällig wird eher ein Muster aus vielen ähnlichen Verweisen mit gleichem Ankertext.

Kennzeichnung: nofollow, sponsored und ugc

Google empfiehlt, bezahlte Links mit einem entsprechenden Attribut zu versehen. Drei Angaben sind verbreitet:

  • sponsored: für bezahlte oder anderweitig vergütete Verweise.
  • ugc: für Verweise in nutzergenerierten Inhalten, etwa in Kommentaren.
  • nofollow: ein allgemeiner Hinweis, dass Google dem Link nicht ohne Weiteres folgen soll.

Ein Link ohne dieses Attribut kann Ranking-Signale weitergeben. Genau deshalb ist die Frage, welches Attribut gesetzt wird, bei einem Linkkauf zentral. Bei uns wird das Linkattribut je Auftrag schriftlich vereinbart. Eine pauschale Zusage geben wir nicht. Wie Seiten bei uns ausgewählt werden, steht auf der Seite Qualitätskriterien.

Mögliche Folgen eines Verstoßes

Google geht auf zwei Wegen vor. Zum einen erkennen automatische Systeme auffällige Linkmuster und werten die betroffenen Verweise ab. Dann kann ein Link seine Wirkung verlieren, ohne dass eine Meldung erscheint. Zum anderen können Mitarbeiter von Google eine manuelle Maßnahme verhängen. Sie wird in der Search Console angezeigt, und die betroffene Website kann in den Ergebnissen deutlich schlechter erscheinen oder ganz fehlen.

Wie wahrscheinlich das jeweils ist, lässt sich von außen nicht sagen. Google legt seine Erkennung nicht offen, und Richtlinien ändern sich. Gerade deshalb sollten Aussagen von Anbietern misstrauisch machen, die ein Risiko ausschließen. Sorgfältig ausgewählte, thematisch passende Platzierungen können das Risiko mindern, entfernen können sie es nicht.

Eine abgewertete Platzierung bemerken Sie oft nur indirekt, etwa weil erwartete Veränderungen ausbleiben. Eine manuelle Maßnahme erkennen Sie dagegen an einer Meldung. In diesem Fall verlangt Google eine Bereinigung und einen Antrag auf erneute Prüfung, der nicht sofort bearbeitet wird.

Was Auftraggeber tun können

  • Linkaufbau als eine Maßnahme unter vielen sehen und nicht als Ersatz für gute Inhalte.
  • Ankertexte abwechslungsreich und natürlich halten.
  • Seiten nach Thema und Umfeld auswählen, nicht nur nach Kennzahlen.
  • Linkattribut, Zielseite und Ankertext vor der Zahlung schriftlich festhalten.
  • Die Search Console im Blick behalten und Hinweise ernst nehmen.

Google bietet außerdem eine Funktion an, mit der sich unerwünschte Links entwerten lassen (Disavow). Google beschreibt sie als fortgeschrittenes Werkzeug, das die meisten Websites nicht brauchen. Sie ersetzt keine sorgfältige Auswahl vorab und sollte nur mit Sachkenntnis eingesetzt werden.

Wer zusätzlich lesen möchte, findet im Beitrag Backlinks kaufen: Worauf Sie achten sollten eine ausführliche Auswahlhilfe. Eine Anfrage können Sie jederzeit über die Seite Backlinks bestellen stellen. Dann besprechen wir Seiten und Attribut, bevor etwas berechnet wird.

Hinzu kommt, dass sich Bewertungen im Lauf der Zeit verändern können. Eine Platzierung, die heute unauffällig wirkt, kann nach einer Änderung der Richtlinien anders beurteilt werden. Dokumentieren Sie deshalb, was Sie wann und mit welcher Absprache beauftragt haben.

Risiken und Grenzen

Zusammengefasst: Das Kaufen oder Tauschen von Links, um Rankings zu beeinflussen, kann gegen die Spam-Richtlinien von Google verstoßen. Google kann Links abwerten oder manuell eingreifen. Wer kauft, trägt dieses Risiko selbst, und wir benennen es offen, statt es zu verschweigen. Backlinks sind ein Signal unter vielen und bewirken für sich allein keine bestimmte Platzierung.

Hinweis: Richtlinien und Werkzeuge der Suchmaschinen ändern sich regelmäßig, und die Angaben in diesem Beitrag können veralten. Ein bestimmtes Ergebnis wird nie zugesagt.

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